Teilnahmebedingungen Besucher-Anmeldung

Teilnahmebedingungen für Besucher der Veranstaltung „INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden“ am 18. Oktober 2023

 

Zum Besuch der Veranstaltung „INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden“ am 18. Oktober 2023 sind Schüler, Studenten, Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchende, Berufstätige und allgemein an der Industrie interessierte Menschen sehr herzlich eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für jeden Besucher kostenfrei und bezieht sich auf das vom jeweiligen Unternehmen veröffentlichte Besuchsprogramm.

Für die Teilnahme an der diesjährigen Veranstaltung ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Anmeldung für den Besuch bei teilnehmenden Unternehmen erfolgt online unter
www.industrie-intouch.de. Besucher haben die Möglichkeit, sich für maximal 3 Unternehmensbesuche ihrer Wahl anzumelden. Die Anmeldung hat unmittelbar durch den jeweiligen Besucher zu erfolgen. Eine Stellvertretung und/oder Anmeldung dritter Personen ist nicht zulässig. Es ist zu beachten, dass die Anzahl der Besucher durch die Unternehmen limitiert sein kann und die Anmeldung einer Bestätigung des Veranstalters bedarf. Diese erfolgt per E-Mail und beinhaltet die Zusendung eines personalisierten Besucherausweises. Dieser Besucherausweis ist am Veranstaltungstag zum Nachweis der Anmeldung zu den Unternehmensbesuchen mitzubringen. Ohne Anmeldung und dem Besucherausweis als Nachweis ist die Teilnahme an „INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden“ nicht möglich. Die An- und Abfahrt der Besucher zum jeweiligen Unternehmen erfolgt in Eigenregie.

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung „INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden“ erklärt der Besucher, dass er das dreizehnte Lebensjahr vollendet hat. Kinder unter 13 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer dazu befugten aufsichtsberechtigten Person teilnehmen. Die Befugnis bedarf eines geeigneten Nachweises über die Übertragung der Erziehungsaufgaben, welcher auf Verlangen beim Firmenbesuch vorzulegen ist.

Der Besucher kann im Rahmen der Anmeldung zu „INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden“ den Wunsch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung anklicken. Die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung erfolgt vor Ort am Veranstaltungstag im Unternehmen. Die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist freiwillig.

Der Besucher erklärt mit der Anmeldung, bei den Unternehmensbesuchen die ergänzenden „Besonderen Hinweise – Anforderungen an die Besucher“ zu beachten und sich im Vorfeld über diese jeweiligen unternehmensbezogenen Anforderungen zu informieren. Insbesondere erklärt der Besucher mit der Anmeldung, dass er den veranstaltungsbezogenen Hinweisen und Verhaltensregeln der Infektions- und Hygieneschutzkonzepten der Unternehmen nachkommt. Die „Besonderen Hinweise – Anforderungen an die Besucher“ sind als Bestandteil der Teilnahmebedingungen auf der Veranstaltungshomepage www.industrie-intouch.de unter den Detailseiten der Unternehmen veröffentlicht.

Darüber hinaus erklärt der Besucher mit der Anmeldung, bei den Unternehmensbesuchen die weiteren Hinweise und Belehrungen der Unternehmen zu den Programmpunkten und Abläufen zu beachten. Hier gilt im Allgemeinen: Alle Besucher tragen festes, geschlossenes, flaches Schuhwerk sowie lange Hosen oder entsprechend geschlossene Kleidung. Die Kleidung sollte wetterfest und der Jahreszeit entsprechend warm sein. Schmuck, Piercings sowie Anstecker an der Kleidung müssen ggf. vor dem Betreten der Unternehmen abgenommen werden. Die Besucher verpflichten sich, entsprechenden Hinweisen zu folgen. Waffen, spitze Gegenstände etc. dürfen nicht mitgeführt werden. Persönliche Sachen, Taschen, Rucksäcke o. ä. sollten zu den Unternehmensbesuchen nicht mitgebracht werden. Gleiches gilt für Videokameras, Fotoapparate, Fotohandys und Handys im Allgemeinen, da in vielen der teilnehmenden Unternehmen aus Gründen der Sicherheit und der Geheimhaltung das Fotografieren und Filmen sowie der Betrieb von elektronischen Geräten untersagt sind.

Gleichzeitig akzeptiert der Besucher mit der Anmeldung, dass Menschen mit einem körperlichen Handicap (z. B. Herzschrittmacher, Insulinpumpe, Hörgerät), mit Höhenangst und Schwangere ggf. aus Sicherheitsgründen bestimmte Unternehmen nicht besuchen können. Auch hier sind die „Besonderen Hinweise – Anforderungen an die Besucher“, veröffentlicht auf der Veranstaltungshomepage www.industrie-intouch.de unter den Detailseiten der Unternehmen, zu berücksichtigen.

Der Veranstalter und die teilnehmenden Unternehmen behalten sich das Recht vor, Besucher ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen, insbesondere, wenn Sicherheitsaspekte zu dieser Entscheidung führen. Außerdem behalten sich der Veranstalter und die teilnehmenden Unternehmen Änderungen im organisatorischen Ablauf vor.

Die Teilnahme an der Veranstaltung „INDUSTRIE INTOUCH Thüringens Süden“ erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Verein forum Thüringer Wald e. V. haftet im Falle der Nichtdurchführung der Veranstaltung oder dem Wegfall der Möglichkeit des Besuchs eines bestimmten Unternehmens weder für Vorsatz noch für grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche der Besucher sind ausgeschlossen. Ist der forum Thüringer Wald e. V. in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Besucher.

Bezüglich der Haftung für Sachschäden und Personenschäden bei Besuchern ist darauf hinzuweisen, dass der Verein forum Thüringer Wald e. V. lediglich Anmeldestelle für den Besuch in den einzelnen Unternehmen ist. Haftung im Zusammenhang mit dem Besuch der einzelnen Unternehmen übernimmt der Verein forum Thüringer Wald e. V. nicht, da er hierfür keine Verantwortlichkeit trägt. Die Durchführung der Besichtigungen in den Unternehmen und das Bewegen auf dem Unternehmensgelände liegen alleine im Verantwortungsbereich der sich präsentierenden Unternehmen. Auf diese Gegebenheit hat der Verein forum Thüringer Wald e. V. weder rechtlich noch tatsächlich irgendeinen Einfluss.

Der Verein forum Thüringer Wald e. V. haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Die Teilnahmebedingungen müssen durch den Besucher mit der Anmeldung akzeptiert werden.

Share This